Herzlich willkommen beim Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik

Die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ) bietet an der Hochschule Luzern einen Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik (MA SHP) an.
Der Masterstudiengang SHP befähigt die Absolventinnen und Absolventen Bildung, Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in beeinträchtigten Lern- und Beziehungsverhältnissen zu gestalten.

Die Ausbildung richtet sich an Lehrpersonen, die als IF-Lehrperson oder als Lehrperson für Integrierte Sonderschulung (IS) in Primar-, Sekundar-/Orientierungsschulen, in Spezialklassen (heute: Kleinklassen) oder an Heilpädagogischen Zentren/Heilpädagogischen Schulen tätig sind oder tätig sein werden.

Seit dem 1. März 2011 ist es unter gewissen Voraussetzungen und Auflagen möglich, auch ohne Lehrdiplom den Studiengang in Schulischer Heilpädagogik an der PHZ zu absolvieren. Nähere Informationen finden sie unter Zulassungsbedingungen.

Das Studium dauert sechs berufsbegleitende Semester oder vier Vollzeitsemester. Das berufsbegleitende Studium erfordert während des Semesters einen Präsenztag pro Woche in Luzern und eineinhalb Tage für das individuelle Studium. Beim Vollzeitstudium finden während des Semesters zwei Präsenztage pro Woche in Luzern statt. Zusätzlich müssen zwei Tage für das individuelle Studium gerechnet werden.

Der Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik ist von der EDK anerkannt. Da der Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik der sogenannten Fachhochschulvereinbarung unterstellt ist, können Studierende aus allen Kantonen der Schweiz das Studium an der PHZ absolvieren.

 

 

Aktuelles

Anmeldung für den Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik 2012 noch möglich

Auf mehrfachen Wunsch hin ist der Anmeldungstermin für den Masterstudiengang Schulische Heilpädagogik mit Start im September 2012 auf den 31. Januar 2012 verlängert worden.

Diplomfeier

Am Sam­stag, 21. Januar 2012, hat die PHZ Luzern 88 Diplom­andinnen und Diplom­anden der Studien­gänge Primar­stufe, Sek­undar­stufe I und Schulische Heil­päda­gogik im feier­lichen Rahmen in die Berufs­welt en­tlassen.

Zulassungsbedingungen für Studieninteressierte ohne Lehrdiplom

Seit dem 1. März 2011 ist es unter gewissen Voraussetzungen und Auflagen möglich, auch ohne Lehrdiplom den Studiengang in Schulischer Heilpädagogik an der PHZ zu absolvieren.